AGB

AGBs Schwimmschule Schwimmchamps

  1. Vor Buchung des Kurses wird überprüft, ob der Teilnehmer grundsätzlich bereit ist, ins Wasser zu gehen und mit einem Erwachsenen zusammen zu arbeiten. Die Kurskosten können aufgrund von unkooperativen Verhalten nicht rückerstattet werden. 
  2. Erziehungsberechtigte haben das Recht, ihr Kind im Wasser zu begleiten, sollte dies zur Erfüllung der Ziele des Schwimmkurses dienlich sein.
  3. Verschiebungen einzelner Tage bzw. Absagen während des Kurses sind nicht möglich. Es entsteht kein Anspruch auf etwaige Kompensation.
  4. Sollte es aus ernsthaften gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, den Kurs wahrzunehmen, so kann dieser bis 24 Stunden vor dem ersten Kurstag eine Stornierung beantragt werden. Die Stornogebühr beträgt 50% des gesamten Kursbetrags. 
  5. Es besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag. Die Dienstleistung steht im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt bzw. Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (vgl dazu § 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
  6. In Absprache mit Schwimmschule Schwimmchamps kann im Falle von Abwesenheit der Platz für den betreffenden Termin an Neukunden (Kunden, die bisher keinen Kontakt mit Schwimmschule Schwimmchamps aufgenommen haben) weiter gegeben werden. Der Termin kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
  7. Gebuchtes Guthaben kann bis inklusive der Folgesaison eingelöst werden.
  8. Personaltrainings und Schwimmkurse finden auch bei mäßigem Wetter oder bei schlechter Wettvorhersage grundsätzlich für alle Teilnehmer statt. Bei extremen Wetterbedingungen, wie bei akutem Gewitter können diese von der Schwimmschule Schwimmchamps ins Hallenbad (selbe Uhrzeit, Kurse in der Region Wienerwald finden im Hallenbad Donausplah Tulln statt) oder auf einen anderen Termin verschoben werden. 
  9. Kursteilnehmer können sich kostenlos einen Neoprenanzug ausborgen, sollte dies aufgrund der Witterung erforderlich sein.
  10. Die geplante Gruppengröße der Kurse kann aus organisatorischen Gründen erhöht oder verringert werden. Die geplante Gruppengröße wird in jedem Kurs angestrebt. 
  11. Schwimmschule Schwimmchamps ist von jeglicher Aufsichtspflicht für Teilnehmer vor Kursbeginn bzw. nach Kursende entbunden. Begleitpersonen sind für die Übergabe der Teilnehmer vor Beginn des Kurses (Kinderbecken/Schwimmbecken) und für die Übernahme nach Ende des Kurses verantwortlich.
  12. Eltern der teilnehmenden Kinder versichern, dass Kinder über die körperliche Gesundheit aufweisen, den Kurs zu bewältigen, bzw. dass diese an keinerlei gefährliche, ansteckender Krankheiten leiden.
  13. Eintrittspreise sind von den Begleitpersonen bzw. Teilnehmern selbst zu entrichten.
  14. Die Schwimmkurse werden von Schwimmschule Schwimmchamps veranstaltet. Ein Anspruch auf einen bestimmten Schwimmtrainer gibt es nicht. 
  15. Schwimmschule Schwimmchamps behält sich Änderungen vor, sollte dies aufgrund von organisatorischen Gründen bzw. gegebener Rahmenbedingungen erforderlich sein.